Gesuche müssen schriftlich (nicht per Mail) mittels offiziellem Antragsformular eingereicht werden und den untenstehenden Vergaberichtlinien entsprechen.
Für Einzelpersonen erfolgt dies in der Regel über Stellen wie Sozialdienst, Jugenddienst, Schule, Pfarramt etc., direkt eingereichte Gesuche werden nicht entgegengenommen.
Der Erhalt der Gesuche wird innerhalb einer Woche bestätigt (Ausnahme: Ferienzeit) und innerhalb eines Monats bearbeitet und beantwortet.
Gemäss Zweckartikel der Statuten in der Regel beschränkt auf die Gemeinde Pfäffikon:
Ausnahmsweise kann sich die GGP auch an der Förderung und Unterstützung gemeinnütziger Aufgaben beteiligen, die über die Grenzen der Gemeinde Pfäffikon hinausgehen.
Stellen wie, z. B. Sozial-oder Jugenddienst, Berufsberater, Lehrerinnen, Pfarrer usw., können das Antragsformular, für in Not geratene Personen und Ausbildungsanträge für Jugendliche und Erwachsene, einreichen.
Gemeinnützige und soziale Institutionen, kulturelle Förderer und Jugendarbeit von Vereinen und Institutionen können mit dem Antragsformular um Unterstützung ersuchen.
Der Vorstand
Der Erhalt schriftlicher Gesuche (Antragsformular) wird, wenn möglich, innerhalb einer Woche bestätigt. Behandlung durch den Vorstand spätestens innerhalb eines Monates und zeitnahe, schriftliche Beantwortung.
Vom Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin erwarten wir einen vollständigen Antrag, eine Rückmeldung bei Bewilligung des Gesuches und wenn möglich eine Eigenleistung.
Diese Richtlinien ersetzen jene vom 26.09.2007 und treten sofort in Kraft.
Pfäffikon, 30. Oktober 2015