Ortssektion Pfäffikon

Gesuche

Gesuche müssen schriftlich (nicht per Mail) mittels offiziellem Antragsformular eingereicht werden und den untenstehenden Vergaberichtlinien entsprechen.

Für Einzelpersonen erfolgt dies in der Regel über Stellen wie Sozialdienst, Jugenddienst, Schule, Pfarramt  etc., direkt eingereichte Gesuche werden nicht entgegengenommen.

Der Erhalt der Gesuche wird innerhalb einer Woche bestätigt (Ausnahme: Ferienzeit) und innerhalb eines Monats bearbeitet und beantwortet.

Wen unterstützen wir/nicht?

Gemäss Zweckartikel der Statuten in der Regel beschränkt auf die Gemeinde Pfäffikon:

  1. Kulturelle und soziale Anliegen werden nach Möglichkeit zu gleichen Teilen berücksichtigt.
  2. Unterstützung von Personen in der Gemeinde Pfäffikon, die in Not geraten sind.
  3. Unterstützung gemeinnütziger und sozialer Institutionen in der Gemeinde Pfäffikon
  4. Unterstützung von Jugendarbeit von Vereinen und Institutionen in der Gemeinde
  5. Förderung regionaler, kultureller Bestrebungen
  6. Die GGP übernimmt soziale Aufgaben nur, für die keine andere Behörde, bzw.  Institution, zuständig ist.
  7. Aufgaben der öffentlichen Hand werden nicht unterstützt

Ausnahmsweise kann sich die GGP auch an der Förderung und Unterstützung gemeinnütziger Aufgaben beteiligen, die über die Grenzen der Gemeinde Pfäffikon hinausgehen.

Wer stellt die Anträge?

Stellen wie, z. B. Sozial-oder Jugenddienst, Berufsberater, Lehrerinnen, Pfarrer usw., können das Antragsformular, für in Not geratene Personen und Ausbildungsanträge für Jugendliche und Erwachsene, einreichen.

Gemeinnützige und soziale Institutionen, kulturelle Förderer und Jugendarbeit von Vereinen und Institutionen können mit dem Antragsformular um Unterstützung ersuchen.

In welchem Rahmen leisten wir Unterstützung?

  1. Je nach verfügbaren Mittel gemäss Jahresbudget, aber nicht höher als der gestellte Antrag. Budget pro Jahr entspricht dem Beitrag des Bezirkes.
  2. Der Vorstand kann pro Gesuch maximal Fr. 1000.- in eigener Kompetenz ausrichten. Über höhere Beiträge entscheidet die GV.
  3. Es besteht keinen Anspruch auf regelmässige Unterstützung
  4. Als Rechnungsjahr gilt das Kalenderjahr

Wer entscheidet?

Der Vorstand

In welcher Frist behandeln wir Gesuche?

Der Erhalt schriftlicher Gesuche (Antragsformular) wird, wenn möglich, innerhalb einer Woche bestätigt. Behandlung durch den Vorstand spätestens innerhalb eines Monates und zeitnahe, schriftliche Beantwortung.

Was erwarten wir von der Gesuchstellerin/von dem Gesuchsteller?

Vom Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin erwarten wir einen vollständigen Antrag, eine Rückmeldung bei Bewilligung des Gesuches und wenn möglich eine Eigenleistung.

Verabschiedung

Diese Richtlinien ersetzen jene vom 26.09.2007 und treten sofort in Kraft.

Pfäffikon, 30. Oktober 2015

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Antragsformular

Hier können Sie das Antragsformular runterladen:

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