Bei der Gemeinnützigen Gesellschaft des Bezirkes Pfäffikon können alle Personen Mitglied werden. Natürliche Personen gelten als Einzelmitglieder und Ehepaare oder Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben oder im Konkubinat, als Paarmitglieder. Juristische Personen und Personengesellschaften gelten als Kollektivmitglieder. Einzel und Kollektivmitglieder sind mit je einer Stimme stimmberechtigt, Paarmitglieder mit zwei Stimmen.
Der Jahresbeitrag für Einzel- und Paarmitglieder beträgt seit vielen Jahren CHF 20.00 pro Person. Für Kollektivmitglieder beträgt der Mitgliederbeitrag CHF 50.00 pro Jahr.
Für die im Bezirk Pfäffikon wohnhaften Personen erstreckt sich die Mitgliedschaft auf die Bezirksgesellschaft und auf die Ortssektion der Wohngemeinde.
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GGBP Statuten per 11.05.2017 | 88.78 KB |
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