Beitrittserklärung

Die Mitgliedschaft bei der Gemeinnützigen Gesellschaft des Bezirkes Pfäffikon (GGBP) gilt sowohl für die Bezirksgesellschaft als auch für die Ortssektion am Wohnort. Bei einem Wohnort ausserhalb des Bezirkes Pfäffikon beschränkt sich die Mitgliedschaft auf die Bezirksgesellschaft.

Der Jahresbeitrag für Einzel- und Paarmitglieder beträgt seit vielen Jahren CHF 20.00 pro Person. Für Kollektivmitglieder beträgt der Mitgliederbeitrag CHF 50.00 pro Jahr.

Für die im Bezirk Pfäffikon wohnhaften Personen erstreckt sich die Mitgliedschaft auf die Bezirksgesellschaft und auf die Ortssektion der Wohngemeinde.


Bei Paaren 1



1Art. 5 Abs. 2 und 3 der Statuten

Natürliche Personen gelten als Einzelmitglieder und Ehepaare oder Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft oder im Konkubinat leben, als Paarmitglieder. Juristische Personen und Personengesellschaften gelten als Kollektivmitglieder. Einzel- und Kollektivmitglieder sind mit je einer Stimme stimmberechtigt, Paarmitglieder mit zwei Stimmen.

Die Mitgliedschaft erstreckt sich auf die Bezirksgesellschaft und die Ortssektion. Der Mitgliederbeitrag gilt ebenfalls für die Bezirksgesellschaft und die Ortssektion. Er wird von der Bezirksgesellschaft festgelegt und von dieser auch eingezogen.

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